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  • Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern ( ZAK) - Kapiteltal, 67657 Kaiserslautern, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRA30297 KAISERSLAUTERN
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Kapiteltal
67657 Kaiserslautern
Kapiteltal, 67657 Kaiserslautern DE

Management

Manager
Jan Bernhard Deubig (Vorstand)

Firmendetails

Geschäftszweig
HRA Juristische Person
Gründungsdatum
26.01.2011
Alter der Firma
2011-01-26 14 Jahre

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
-

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
aktuell
Gericht
DE/Kaiserslautern
Rechtsträger-Kennung (LEI)
529900P0NHKANQR0Q512

Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern ( ZAK) Firmenbeschreibung

Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern ( ZAK) ist eine in Deutschland als HRA Juristische Person registrierte Firma mit der Register-Nr. HRA30297 KAISERSLAUTERN. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 26.01.2011 registriert. Die Firma kann schriftlich über Kapiteltal erreicht werden.
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2011-01-26 14 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 08.02.2011 Neueintragung
    • Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern gemeinsame kommunale Anstalt der Stadt und des Landkreises Kaiserslautern ( ZAK), Mehlingen, Kapiteltal, * Kaiserslautern. Anstalt des öffentlichen Rechts. Geschäftsanschrift: Kapiteltal, * Kaiserslautern. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens: Aufgabe der Anstalt ist die Entsorgung der den Anstaltsträgern überlassenen Abfälle, wozu auch die von den Anstaltsträgern zu beseitigenden, rechtswidrig entsorgten Abfälle im Sinne des § * Abs. * Landesabfallwirtschaftsgesetz (LAwfWG) zählen. Hierzu betreibt die Anstalt das Abfallwirtschaftszentrum Kaiserslautern-Mehlingen (Abfallwirtschaftszentrum) auf der Grundlage des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) und des Landesabfallwirtschaftsgesetzes (LAwfWG) sowie hierauf beruhender Rechtsvorschriften in der jeweils geltenden Fassung als eigene Aufgabe. Hierzu gehören auch logistische Leistungen und das Stoffstrommanagement. Die Stadt Kaiserslautern und der Landreis Kaiserslautern übertragen der Anstalt ihre ihnen gemäß § * Abs. * und * Abs. * KrW-/AbfG obliegenden Entsorgungspflichten für angefallene und überlassene Abfälle aus privaten Haushaltungen und aus anderen Herkunftsbereichen zur Wahrnehmung im eigenen Namen und in eigener Verantwortung, mit Ausnahme der Aufgabe des Einsammelns und Beförderns der Abfälle; diese Aufgabe verbleibt weiterhin bei den Trägerkommunen. Die Anstalt ist im Umfang der Aufgabenübertragung öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Der Anstalt obliegt der Betrieb, die Stilllegung und Nachsorge der Deponie Kapiteltal entsprechend den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Außerdem wird der Anstalt die Aufgabe der Einsammlung und Entsorgung von gefährlichen Abfällen und Problemabfällen im Sinne des LAbfWG übertragen. Auch insoweit ist die Anstalt öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger. Die Anstalt ist für den Transport, den Umschlag und die Entsorgung von nicht überlassungspflichtigen Abfällen, welche die Einwohner der Trägerkommunen an das Abfallwirtschaftszentrum liefern, zuständig. Ferner entsorgt die Anstalt Abfälle, welche sonstige Gebietskörperschaften und Dritte auf der Basis geschlossener Verträge an das Abfallwirtschaftszentrum liefern. Auch entsorgt die Anstalt nicht andienungspflichtige Abfälle privater Anbieter, die nicht zu den Einwohnern der Trägerkommunen zählen. Die Anstalt ist berechtigt, durch Nutzung der angelieferten Abfälle und der Anlagen des Abfallwirtschaftszentrums Energie zu gewinnen und bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen in eigene oder fremde Netze einzuspeisen. Die Anstalt betreibt in Zusammenarbeit mit den Trägerkommunen Öffentlichkeitsarbeit zur Verwirklichung der Grundsätze und Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben plant, errichtet und betreibt die Anstalt die erforderlichen Einrichtungen und passt diese dem Bedarf an. Sie ist berechtigt, Unternehmen zu gründen und mit verbundenen Unternehmen zu kooperieren. Die Anstalt kann alle ihre Aufgaben fördernde und sie wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben. Die Anstalt kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Dritter bedienen. Sie darf mit Dritten gemeinsame Unternehmen gründen bzw. sich an Unternehmen von Dritten beteiligen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Anstalt wird durch den Vorstand vertreten. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Vorstand: Deubig, Jan, Kaiserslautern, **.*.*. Satzung vom *.*.*.
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