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  • Lührmann Verwaltungs GmbH Hamburg - Bleichenbrücke 1-7/Neuer Wall 52, 20354 Hamburg, Deutschland

Firmenprofil

Handelsregisternummer
HRB98275 HAMBURG
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Deutschland
Protokollierter Sitz
Bleichenbrücke 1-7/Neuer Wall 52
20354 Hamburg
Bleichenbrücke 1-7/Neuer Wall 52, 20354 Hamburg DE

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
25.08.2006

Eigentumsverhältnisse

Anteilskapital
25.000,00 EUR

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
DE/Hamburg

Lührmann Verwaltungs GmbH Hamburg Firmenbeschreibung

Lührmann Verwaltungs GmbH Hamburg ist eine in Deutschland als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. HRB98275 HAMBURG. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 25.08.2006 registriert. Die Firma kann schriftlich über Bleichenbrücke 1-7/neuer Wall 52 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Handelsregister

  • 14.11.2016 Veränderung
    • HRB *: Lührmann Verwaltungs GmbH Hamburg, Hamburg, Bleichenbrücke *-*/Neuer Wall *, * Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lührmann Verwaltungs GmbH am *.*.* eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § * Abs. * UmwG.
    • 15.09.2016 Berichtigung
      • HRB *: Lührmann Verwaltungs GmbH Hamburg, Hamburg, Bleichenbrücke *-*/Neuer Wall *, * Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom *.*.* sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lührmann Verwaltungs GmbH Osnabrück mit Sitz in Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRB *) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § * Absatz * UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
    • 21.04.2016 Veränderung
      • HRB *: Lührmann Verwaltungs GmbH Hamburg, Hamburg, Bleichenbrücke *-*/Neuer Wall *, * Hamburg. Ausgeschieden Geschäftsführer: Meyer, Ansgar, Osnabrück, **.*.*.
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