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  • Raiffeisenbank St. MargarethenTrausdorf-Oslip eGen - Prangergasse 6-8, 7062, St. Margarethen im Bgld., Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
124935d
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Prangergasse 6-8
7062
St. Margarethen im Bgld.
Prangergasse 6-8, 7062, St. Margarethen im Bgld. AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft
Gründungsdatum
1924

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Eisenstadt
Ehemalige Namen
Raiffeisenbank St. Margarethen - Trausdorf - Oslip registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung
Rechtsträger-Kennung (LEI)
529900KGO3N7K5C23Y31

Raiffeisenbank St. MargarethenTrausdorf-Oslip eGen Firmenbeschreibung

Raiffeisenbank St. MargarethenTrausdorf-Oslip eGen ist eine in Österreich als Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 124935 d. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1924 registriert. Raiffeisenbank St. MargarethenTrausdorf-Oslip eGen hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Raiffeisenbank St. Margarethen - Trausdorf - Oslip registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Prangergasse 6-8 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 21.06.2016 Veränderung
    • *. LG Eisenstadt (*), Löschung Bekannt gemacht am *. Juni * Firmenbuchnummer: *d Firmenbuchsache: Raiffeisenbank St. Margarethen- Trausdorf-Oslip eGen Sankt Margarethen im Burgenland Prangergasse *-* * St. Margarethen im Bgld. Text: FIRMA gelöscht; GV vom *.*.* Diese Genossenschaft wurde als übertragende Genossenschaft mit der Raiffeisenbank Neusiedlersee-Hügelland eGen (FN * x) als übernehmender Genossenschaft verschmolzen. Sitz der übernehmenden Genossenschaft in Donnerskirchen.; Den Gläubigerinnen/Gläubigern der beteiligten Genossenschaften ist bei Gefährdung ihrer Forderungen vom/von der Nachfolgerechtsträger/in, wenn sie sich binnen * Monaten nach dieser Bekanntmachung zu diesem Zwecke melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.; Gericht: LG Eisenstadt eingetragen am *.*.*
    • 11.12.2013 Veränderung
      • *. LG Eisenstadt (*), Änderung Bekannt gemacht am *. Dezember * Firmenbuchnummer: *d Firmenbuchsache: Raiffeisenbank St. Margarethen- Trausdorf-Oslip eGen Sankt Margarethen im Burgenland Prangergasse *-* * St. Margarethen im Bgld. Text: GESCHÄFTSANTEIL/HAFTUNG nun EUR *,* zahlbar sofort; Jeder Genossenschafter haftet mit dem Geschäftsanteil und dem R-fachen seines Geschäftsanteiles; GV vom *.*.* Herabsetzung der Haftung durchgeführt.; HAFTUNG: Nachschusspflicht: Die Mitglieder sind mit vor dem *.*.* gezeichneten Geschäftsanteilen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen nachschusspflichtig, wobei die Nachschusspflicht erst nach Verbrauch der gezeichneten Geschäftsanteile zum Tragen kommt und mit dem *-fachen ihres(r) Geschäftsanteile(s) beschränkt ist. Für alle anderen Geschäftsanteile wird die Nachschusspflicht ausgeschlossen (§ * Abs. * a BWG), sodass die Haftung insoweit auf den Geschäftsanteil beschränkt ist.; Gericht: LG Eisenstadt eingetragen am *.*.*
    • 18.07.2013 Veränderung
      • *. LG Eisenstadt (*), Änderung Bekannt gemacht am *. Juli * Firmenbuchnummer: *d Firmenbuchsache: Raiffeisenbank St. Margarethen - Trausdorf - Oslip registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung Sankt Margarethen im Burgenland Prangergasse *-* * St. Margarethen im Bgld. Text: FIRMA nun Raiffeisenbank St. Margarethen- Trausdorf-Oslip eGen; SONSTIGE BESTIMMUNGEN nun Der Vorstand besteht aus mindestens vier, höchstens jedoch acht Mitgliedern, darunter der Obmann und mindestens ein Obmannstellvertreter.; GV vom *.*.* Neufassung des Genossenschaftsvertrages. Herabsetzung der Haftung der Mitglieder für alle Verbindlichkeiten der Genossenschaft auf das *-fache ihres Geschäftsanteils beabsichtigt. Für alle anderen Geschäftsanteile wird die Nachschusspflichtausgeschlossen (§ * Abs. * a BWG), sodass die Haftung insoweit auf den Geschäftsanteil beschränkt ist.; VORSTAND: (AH) Franz Hergovich ( *.*.* ), gelöscht; Gemäß § * a Genossenschaftsgesetz hat die Genossenschaft allen Gläubigern für Forderungen, die am Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bestehen, auf Verlangen Befriedigung oder Sicherstellung zu leisten. Gläubiger, die sich nicht binnen drei Monaten nach dieser Bekanntmachung bei der Genossenschaft melden, gelten als zustimmend.; Gericht: LG Eisenstadt eingetragen am *.*.*
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