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  • Knoll Steuerberatungs GmbH in Liqu. - Zeughausgasse 3, 6020, Innsbruck, AUT, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
131402p
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Zeughausgasse 3
6020
Innsbruck
AUT
Zeughausgasse 3, 6020, Innsbruck, AUT AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
01.02.1995
Alter der Firma
1995-02-01 29 Jahre
Tätigkeit
Betrieb einer Steuerberatungskanzlei

Eigentumsverhältnisse

Anteilseigner
Walter Knoll (GESELLSCHAFTER/IN, 500000 ATS, 100%) Jahnstr. 14 6020 Innsbruck AUT
Liquidator/in
Walter Knoll
Anteilskapital
500000 ATS
Eingezahltes Kapital
500000

Landes-Besonderheiten

Gericht
Landesgericht Innsbruck
Ehemalige Namen
Knoll Steuerberatungs GmbH
Identnummer
2456850

Knoll Steuerberatungs GmbH in Liqu. Firmenbeschreibung

Knoll Steuerberatungs GmbH in Liqu. ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 131402 p. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 01.02.1995 registriert. Knoll Steuerberatungs GmbH in Liqu. hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Knoll Steuerberatungs GmbH ausgeführt. Die eingetragene Tätigkeit ist Betrieb einer Steuerberatungskanzlei. Die Firma kann schriftlich über Zeughausgasse 3 erreicht werden.
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Jetzt sichern Knoll Steuerberatungs GmbH in Liqu. HandelsregisterauszugJahresabschlussGesellschaftsvertragKSV1870 BonitätsauskunftKSV1870 Bonitäts Check

Sie befinden sich hier: Knoll Steuerberatungs Gmbh In Liqu. - Zeughausgasse 3, 6020, Innsbruck, AUT, Österreich

1995-02-01 29 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 18.02.2015 Veränderung
    •   LG Innsbruck (*), Aktenzeichen * S */*i Konkursverfahren *p Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: FN *p Schuldner: Knoll Steuerberatungs GmbH in Liqu. Zeughausgasse * * Innsbruck FN *p Text: *.) Im gegenständlichen Verfahren wird auf Grund nachträglich hervorgekommenen Vermögens von EUR *.*,* gemäß § * Abs * IO das Verfahren zur Nachtragsverteilung eingeleitet. *.) Als Masseverwalter wird wieder Rechtsanwalt Dr. Herbert Matzunski eingesetzt. *.) Der vom Masseverwalter vorgelegte Verteilungsentwurf wird genehmigt. *.) Gleichzeitig wird dem Masseverwalter aufgetragen, nach Rechtskraft dieses Beschlusses gemäß § * IO den nach dem Vollzug der Schlussverteilung (§ * Abs * IO) in die Masse geflossenen Betrag in der Höhe von EUR *.*,* auf Grund des Schlussverteilungsentwurfes iSd § * Abs * IO zu verteilen. *.) Die Vollzugsnachweise sind binnen * Tagen zu legen. Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. März * Text: Das mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom *.*.* eingeleitete Nachtragsverteilungsverfahren wird aufgehoben. Der Masseverwalter RA Dr. Herbert Matzunski wird seines Amtes wieder enthoben. Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. August * Text: *. Im gegenständlichen Verfahren wird auf Grund nachträglich hervorgekommenen Vermögens (Erlagssache * Nc */*t BG Innsbruck) gem. § * Abs. * IO das Verfahren zur Nachtragsverteilung eingeleitet. *. Als Masseverwalter wird wieder RA Dr. Herbert Matzunski eingesetzt. Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. Februar * Text: Die weitere Nachtragsverteilung über EUR *.*,* gem. vorgelegtem Nachtragsverteilungsentwurf wird genehmigt . Beschluss vom *. Februar *
    • 18.02.2015 Veränderung
      •   LG Innsbruck (*), Aktenzeichen * S */*i Konkursverfahren *p Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: FN *p Schuldner: Knoll Steuerberatungs GmbH in Liqu. Zeughausgasse * * Innsbruck FN *p Text: *.) Im gegenständlichen Verfahren wird auf Grund nachträglich hervorgekommenen Vermögens von EUR *.*,* gemäß § * Abs * IO das Verfahren zur Nachtragsverteilung eingeleitet. *.) Als Masseverwalter wird wieder Rechtsanwalt Dr. Herbert Matzunski eingesetzt. *.) Der vom Masseverwalter vorgelegte Verteilungsentwurf wird genehmigt. *.) Gleichzeitig wird dem Masseverwalter aufgetragen, nach Rechtskraft dieses Beschlusses gemäß § * IO den nach dem Vollzug der Schlussverteilung (§ * Abs * IO) in die Masse geflossenen Betrag in der Höhe von EUR *.*,* auf Grund des Schlussverteilungsentwurfes iSd § * Abs * IO zu verteilen. *.) Die Vollzugsnachweise sind binnen * Tagen zu legen. Beschluss vom *. Februar *
    • 18.02.2015 Veränderung
      •   LG Innsbruck (*), Aktenzeichen * S */*i Konkursverfahren *p Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: FN *p Schuldner: Knoll Steuerberatungs GmbH in Liqu. Zeughausgasse * * Innsbruck FN *p Text: *.) Im gegenständlichen Verfahren wird auf Grund nachträglich hervorgekommenen Vermögens von EUR *.*,* gemäß § * Abs * IO das Verfahren zur Nachtragsverteilung eingeleitet. *.) Als Masseverwalter wird wieder Rechtsanwalt Dr. Herbert Matzunski eingesetzt. *.) Der vom Masseverwalter vorgelegte Verteilungsentwurf wird genehmigt. *.) Gleichzeitig wird dem Masseverwalter aufgetragen, nach Rechtskraft dieses Beschlusses gemäß § * IO den nach dem Vollzug der Schlussverteilung (§ * Abs * IO) in die Masse geflossenen Betrag in der Höhe von EUR *.*,* auf Grund des Schlussverteilungsentwurfes iSd § * Abs * IO zu verteilen. *.) Die Vollzugsnachweise sind binnen * Tagen zu legen. Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. März * Text: Das mit Beschluss des Landesgerichtes Innsbruck vom *.*.* eingeleitete Nachtragsverteilungsverfahren wird aufgehoben. Der Masseverwalter RA Dr. Herbert Matzunski wird seines Amtes wieder enthoben. Beschluss vom *. März *
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