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  • Michael Großbötzl e.U. - Oberbrunnerweg 9, 4910, Ried im Innkreis, AUT, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
18258a
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Oberbrunnerweg 9
4910
Ried im Innkreis
AUT
Oberbrunnerweg 9, 4910, Ried im Innkreis, AUT AT

Management

Geschäftsführung
Michael Großbötzl (INHABER/IN)
Oberbrunner Weg 11/1, 4910, Ried im Innkreis, AUT

Firmendetails

Geschäftszweig
Einzelunternehmer

Landes-Besonderheiten

Gericht
Landesgericht Ried im Innkreis
Ehemalige Namen
Reinhold Großbötzl, Malereibetrieb
Identnummer
995100

Michael Großbötzl e.U. Firmenbeschreibung

Michael Großbötzl e.U. ist eine in Österreich als Einzelunternehmer registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 18258 a. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Michael Großbötzl e.U. hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen Reinhold Großbötzl, Malereibetrieb ausgeführt. Der aktuelle Geschäftsführer ist Michael Großbötzl.Die Firma kann schriftlich über Oberbrunnerweg 9 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 14.02.2012 Veränderung
    •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*a Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Großbötzl Michael e.U. Oberbrunner Weg * * Ried i. Innkreis FN *a, Gebdat: *.*.* Masseverwalter: Dr. Peter BRÜNDL Rechtsanwalt Burggraben * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */* * * E-Mail: bruendl-rachbauer@aon.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Gerlinde RACHBAUER Rechtsanwältin Burggraben * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */* * * E-Mail: bruendl-rachbauer@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Text: Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock bei diesem Gericht Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von * (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. Februar * Text: Firmenadresse: Oberbrunnerweg *, * Ried im Innkreis Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. April * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. Mai * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen. Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine *-%-ige Quote, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlags, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Konkursverfahrens. Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. Mai * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Text: Der Schuldner verbessert nunmehr den Sanierungsplan im Punkt *), sodass dieser wie folgt zu lauten hat: Zahlung einer *-%-igen Quote wie folgt: * % binnen * Tagen nach Annahme, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung und Ausschüttung dieser ersten Quote durch den Sanierungsverwalter. * % binnen * Monaten und weitere * % binnen * Monaten, ebenfalls nach Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor Rechtskraft der Bestätigung. Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: siehe oben Beschluss vom *. Mai *
    • 14.02.2012 Veränderung
      •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*a Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Großbötzl Michael e.U. Oberbrunner Weg * * Ried i. Innkreis FN *a, Gebdat: *.*.* Masseverwalter: Dr. Peter BRÜNDL Rechtsanwalt Burggraben * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */* * * E-Mail: bruendl-rachbauer@aon.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Gerlinde RACHBAUER Rechtsanwältin Burggraben * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */* * * E-Mail: bruendl-rachbauer@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Text: Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock bei diesem Gericht Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von * (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. Februar * Text: Firmenadresse: Oberbrunnerweg *, * Ried im Innkreis Beschluss vom *. Februar *
    • 14.02.2012 Veränderung
      •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*a Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: Großbötzl Michael e.U. Oberbrunner Weg * * Ried i. Innkreis FN *a, Gebdat: *.*.* Masseverwalter: Dr. Peter BRÜNDL Rechtsanwalt Burggraben * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */* * * E-Mail: bruendl-rachbauer@aon.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Gerlinde RACHBAUER Rechtsanwältin Burggraben * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */* * * E-Mail: bruendl-rachbauer@aon.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Text: Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock bei diesem Gericht Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von * (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. Februar * Text: Firmenadresse: Oberbrunnerweg *, * Ried im Innkreis Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. April * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. Mai * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen. Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine *-%-ige Quote, zahlbar binnen zwei Jahren ab Annahme des Sanierungsplanvorschlags, nicht jedoch vor Rechtskraft der Aufhebung des Konkursverfahrens. Beschluss vom *. April *
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