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  • LPR Produktions GmbH in Liquidation - Bahnhofstraße 60, 4910, Ried im Innkreis, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
195110b
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Bahnhofstraße 60
4910
Ried im Innkreis
Bahnhofstraße 60, 4910, Ried im Innkreis AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2000

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Ried im Innkreis
Ehemalige Namen
RMP Rieder Mineralöl Produktion GmbH
Telefon
07752 820 20-0

LPR Produktions GmbH in Liquidation Firmenbeschreibung

LPR Produktions GmbH in Liquidation ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 195110 b. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2000 registriert. LPR Produktions GmbH in Liquidation hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen RMP Rieder Mineralöl Produktion GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Bahnhofstraße 60 telefonisch über 07752 820 20-0 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 13.12.2017 Löschung
    • Die Firma mit der offiziellen Registernummer *b wurde aus dem Firmenbuch gelöscht. Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Löschung am *-*-* eingetragen.
    • 19.01.2012 Veränderung
      •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*v Konkursverfahren *b Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: LPR Produktions GmbH Bahnhofstraße * * Ried im Innkreis FN *b vormals EUROL Produktions Gesellschaft m.b.H. Masseverwalter: Mag. Christoph DANNER Rechtsanwalt Lamprechtsstraße * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */* * * E-Mail: office@grubeck-danner.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Ernst GRUBECK Rechtsanwalt Lamprechtstraße * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */* * * E-Mail: office@grubeck-danner.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Text: Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock bei diesem Gericht Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von * (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Jänner * Unternehmen: Die Schließung folgender Unternehmensbereiche wird angeordnet: Teilbetrieb (Unternehmensbereich) "Großhandel mit Treibstoffen" (Beschluss vom *. Jänner * ) Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Februar * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. (Beschluss vom *. Februar * ) Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. Juni * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Quote: *,* % Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Den Konkursgläubigern und dem Schuldner steht es frei, in die vom Insolvenzverwalter gelegte Rechnung Einsicht zu nehmen und binnen * Tagen Bemängelungen oder Erinnerungen anzubringen. Verteilungstagsatzung Beschluss vom *. Juni * Bekannt gemacht am *. Juli * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Quote: *, * % Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. August * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Beschluss vom *. August *
    • 19.01.2012 Veränderung
      •   LG Ried im Innkreis (*), Aktenzeichen * S */*v Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: LPR Produktions GmbH Bahnhofstraße * * Ried im Innkreis FN *b vormals EUROL Produktions Gesellschaft m.b.H. Masseverwalter: Mag. Christoph DANNER Rechtsanwalt Lamprechtsstraße * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */* * * E-Mail: office@grubeck-danner.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Ernst GRUBECK Rechtsanwalt Lamprechtstraße * * Schärding/Inn Tel.: */*, Fax: */* * * E-Mail: office@grubeck-danner.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Text: Dabei handelt es sich um ein Haupt-Insolvenzverfahren im Sinne der EU-Insolvenzverordnung (§ *a IO). Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */I. Stock bei diesem Gericht Berichtstagsatzung *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Unternehmen: Das Unternehmen wird auf einstweilen unbestimmte Zeit fortgeführt. Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: a) Alpenländischer Kreditorenverband (AKV) b) Kreditschutzverband von * (KSV) c) Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) d) Österreichischer Verband Creditreform Zustellung: Den Gläubigern wird durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei zugestellt werden. Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Beschluss vom *. Jänner *
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