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  • BZL Errichtungs- und BetriebsgmbH in Liquidation - Dametzstr. 38/1, 4020, Linz, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
240497y
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Dametzstr. 38/1
4020
Linz
Dametzstr. 38/1, 4020, Linz AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2003

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Linz
Ehemalige Namen
BZL Errichtungs- und BetriebsgmbH
Telefon
0732 91 75 70

BZL Errichtungs- und BetriebsgmbH in Liquidation Firmenbeschreibung

BZL Errichtungs- und BetriebsgmbH in Liquidation ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 240497 y. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2003 registriert. BZL Errichtungs- und BetriebsgmbH in Liquidation hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen BZL Errichtungs- und BetriebsgmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Dametzstr. 38/1 telefonisch über 0732 91 75 70 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 15.11.2010 Veränderung
    •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*a Konkursverfahren *y Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: FN *y Schuldner: BZL Errichtungs- und BetriebsgmbH Dametzstraße */* * Linz FN *y Immobilientreuhand Masseverwalter: Dr. Gerhard ROTHNER Rechtsanwalt Hopfengasse * * Linz Tel.: */* * * Serie, Fax: */* * * * E-Mail: g.rothner@wildmoser-koch.com Masseverwalterstellvertreter: Mag. Elisabeth HUBER Rechtsanwältin Hopfengasse * * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* E-Mail: e.huber@wildmoser-koch.com Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Alpenländischer Kreditorenverband, * Linz, Humboldtstraße * Kreditschutzverband von *, * Linz, Mozartstraße * Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer(innen), * Linz, Volksgartenstraße * Österreichischer Verband Creditreform, * Wien, Muthgasse *-*, Bauteil * Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. April * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. Mai * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *,* %, wegen Masseunzulänglichkeit werden nur Massegläubiger bedient nach § */* IO. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juni * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Massegläubiger nach Maßgabe des Verteilungsentwurfes. Beschluss vom *. Juni *
    • 15.11.2010 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*a Konkursverfahren *y Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: FN *y Schuldner: BZL Errichtungs- und BetriebsgmbH Dametzstraße */* * Linz FN *y Immobilientreuhand Masseverwalter: Dr. Gerhard ROTHNER Rechtsanwalt Hopfengasse * * Linz Tel.: */* * * Serie, Fax: */* * * * E-Mail: g.rothner@wildmoser-koch.com Masseverwalterstellvertreter: Mag. Elisabeth HUBER Rechtsanwältin Hopfengasse * * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* E-Mail: e.huber@wildmoser-koch.com Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Alpenländischer Kreditorenverband, * Linz, Humboldtstraße * Kreditschutzverband von *, * Linz, Mozartstraße * Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer(innen), * Linz, Volksgartenstraße * Österreichischer Verband Creditreform, * Wien, Muthgasse *-*, Bauteil * Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. April * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. Mai * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *,* %, wegen Masseunzulänglichkeit werden nur Massegläubiger bedient nach § */* IO. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juni * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Massegläubiger nach Maßgabe des Verteilungsentwurfes. Beschluss vom *. Juni * Bekannt gemacht am *. Juli * Aufhebung: Der Konkurs wird nach Verteilung an die Massegläubiger aufgehoben. Achtung Firmenbuch - §§ *a iVm. *a IO Text: Insolvenzgläubiger erhalten keine Quote, Massegläubiger nach Maßgabe des Verteilungsentwurfes Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. August * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Beschluss vom *. August *
    • 15.11.2010 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*a Konkursverfahren Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: FN *y Schuldner: BZL Errichtungs- und BetriebsgmbH Dametzstraße */* * Linz FN *y Immobilientreuhand Masseverwalter: Dr. Gerhard ROTHNER Rechtsanwalt Hopfengasse * * Linz Tel.: */* * * Serie, Fax: */* * * * E-Mail: g.rothner@wildmoser-koch.com Masseverwalterstellvertreter: Mag. Elisabeth HUBER Rechtsanwältin Hopfengasse * * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* E-Mail: e.huber@wildmoser-koch.com Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Beiordnung: Gläubigerausschuss - Mitglieder: Alpenländischer Kreditorenverband, * Linz, Humboldtstraße * Kreditschutzverband von *, * Linz, Mozartstraße * Insolvenzschutzverband für Arbeitnehmer(innen), * Linz, Volksgartenstraße * Österreichischer Verband Creditreform, * Wien, Muthgasse *-*, Bauteil * Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. November *
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