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  • RDW Realitäten Dienst Winkler GmbH - Landstr. 15, 4020, Linz, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
254395k
Firmenstatus
EINGETRAGEN
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Landstr. 15
4020
Linz
Landstr. 15, 4020, Linz AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2004
Alter der Firma
2004-01-01 20 Jahre

Landes-Besonderheiten

Gericht
Landesgericht Linz
Ehemalige Namen
RDW Zechner & Zoidl GmbH

RDW Realitäten Dienst Winkler GmbH Firmenbeschreibung

RDW Realitäten Dienst Winkler GmbH ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 254395 k. Ihr derzeitiger Status ist "eingetragen". Die Firma wurde 2004 registriert. RDW Realitäten Dienst Winkler GmbH hat Ihre Tätigkeit zuvor unter dem Namen RDW Zechner & Zoidl GmbH ausgeführt. Die Firma kann schriftlich über Landstr. 15 erreicht werden.
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Sie befinden sich hier: Rdw Realitäten Dienst Winkler Gmbh - Landstr. 15, 4020, Linz, Österreich

2004-01-01 20 Jahre
  • 0-2
  • 3-5
  • 6-20
  • 21-50
  • 51+
  • Jahre

Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 25.03.2023 Veränderung
    • Die Firma mit der offiziellen Registernummer *k hat hat eine Änderung in ihrer Firmenstruktur an das Firmenbuch bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung wurde im Firmenbuch mit der Vollzugsnummer * und Typ Änderung am *-*-* eingetragen.
    • 04.11.2016 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*g Konkursverfahren *k Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: FN *k Schuldner: RDW Realitäten Dienst Winkler GmbH Landstraße * * Linz FN *k Immobilienvermittlung und- verwertung Masseverwalter: Mag. Dr. Johannes MÜHLLECHNER Rechtsanwalt Altstadt */* * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* E-Mail: muehllechner@eurojuris.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal *, *. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens * Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. November * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. November * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. November *
    • 04.11.2016 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*g Konkursverfahren *k Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: FN *k Schuldner: RDW Realitäten Dienst Winkler GmbH Landstraße * * Linz FN *k Immobilienvermittlung und- verwertung Masseverwalter: Mag. Dr. Johannes MÜHLLECHNER Rechtsanwalt Altstadt */* * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* E-Mail: muehllechner@eurojuris.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Landesgericht Linz, Saal *, *. Stock *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im EU-Raum haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens * Tage danach einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle in Österreich namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Beschluss vom *. November *
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