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  • Elite-Blitzschutz GesmbH - Seegasse 25, 1090, Wien, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
261697z
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Seegasse 25
1090
Wien
Seegasse 25, 1090, Wien AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2005

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Handelsgericht Wien
Telefon
01 317 92 80

Elite-Blitzschutz GesmbH Firmenbeschreibung

Elite-Blitzschutz GesmbH ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 261697 z. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2005 registriert. Die Firma kann schriftlich über Seegasse 25 telefonisch über 01 317 92 80 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 16.02.2016 Veränderung
    • *. HG Wien (*), Löschung Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: *z Firmenbuchsache: Elite-Blitzschutz GesmbH Seegasse * * Wien Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG infolge Vermögenslosigkeit.; Gericht: HG Wien eingetragen am *.*.*
    • 21.05.2015 Veränderung
      •   HG Wien (*), Aktenzeichen * S */*d Konkursverfahren *z Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *z Schuldner: Elite-Blitzschutz GesmbH Seegasse * * Wien FN *z Masseverwalter: Dr. Katharina WIDHALM-BUDAK Rechtsanwältin Landstraßer Hauptstraße */* * Wien Tel.: * * *, Fax: * * * E-Mail: widhalm-budak@jsr.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Dieser Konkurs ist ein Hauptkonkurs gem. Art. * Abs * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens * Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Mai * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. */*. Stock Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juni * Unternehmen: Die Schließung des Unternehmens wird angeordnet. Beschluss vom *. Juni * Bekannt gemacht am *. September * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. *, *. Stock Schlussrechnungstagsatzung Verteilungstagsatzung Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Oktober * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Text: Quotenänderung auf *,* % wegen weiterer Forderung. Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. November * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Beschluss vom *. November *
    • 21.05.2015 Veränderung
      •   HG Wien (*), Aktenzeichen * S */*d Konkursverfahren *z Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *z Schuldner: Elite-Blitzschutz GesmbH Seegasse * * Wien FN *z Masseverwalter: Dr. Katharina WIDHALM-BUDAK Rechtsanwältin Landstraßer Hauptstraße */* * Wien Tel.: * * *, Fax: * * * E-Mail: widhalm-budak@jsr.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Dieser Konkurs ist ein Hauptkonkurs gem. Art. * Abs * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung spätestens * Tage danach einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Beschluss vom *. Mai *
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