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  • Ökowärme Produktions GmbH - Eisenstraße 75, 4462, Reichraming, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
303427t
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Eisenstraße 75
4462
Reichraming
Eisenstraße 75, 4462, Reichraming AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
2007

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Steyr

Ökowärme Produktions GmbH Firmenbeschreibung

Ökowärme Produktions GmbH ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 303427 t. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2007 registriert. Die Firma kann schriftlich über Eisenstraße 75 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 17.02.2015 Veränderung
    • *. LG Steyr (*), Löschung Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: *t Firmenbuchsache: Ökowärme Produktions GmbH Eisenstraße * * Reichraming Text: FIRMA gelöscht; Firma gelöscht gemäß § * FBG infolge Vermögenslosigkeit.; Gericht: LG Steyr eingetragen am *.*.*
    • 09.11.2010 Veränderung
      •   LG Steyr (*), Aktenzeichen * S */*a Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: FN *t Schuldner: Ökowärme Produktions GmbH Eisenstraße * * Reichraming FN *t Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Masseverwalter: Dr. Günther GRASSNER Rechtsanwalt Südtirolerstraße *-* * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* E-Mail: lawfirm@gltp.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Norbert MOOSEDER Rechtsanwalt Stelzhamerstraße * * Steyr Tel.: */* * *, Fax: DW * E-Mail: lawfirm@gltp.at Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens * Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine * %ige Quote, zahlbar binnen * Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung. Schlussrechnungstagsatzung Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. November * Text: Es wird festgestellt, dass das schuldnerische Unternehmen im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits geschlossen war und es zu keiner Wiedereröffnung kommt. Beschluss vom *. November *
    • 09.11.2010 Veränderung
      •   LG Steyr (*), Aktenzeichen * S */*a Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Bekannt gemacht am *. November * Firmenbuchnummer: FN *t Schuldner: Ökowärme Produktions GmbH Eisenstraße * * Reichraming FN *t Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Masseverwalter: Dr. Günther GRASSNER Rechtsanwalt Südtirolerstraße *-* * Linz Tel.: */* * *, Fax: */* E-Mail: lawfirm@gltp.at Masseverwalterstellvertreter: Dr. Norbert MOOSEDER Rechtsanwalt Stelzhamerstraße * * Steyr Tel.: */* * *, Fax: DW * E-Mail: lawfirm@gltp.at Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Text: Diese Insolvenz ist eine Hauptinsolvenz gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Ausländische Gläubiger, die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert, gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens * Tage nach Einlangen der Forderungsanmeldung, einen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen, wobei einer Person, die keine Abgabestelle im Inland hat, eine Zustellungsvollmacht nicht wirksam erteilt werden kann. Wird diesem Auftrag nicht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe der Post als zugestellt. Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderungen eine * %ige Quote, zahlbar binnen * Jahren ab Annahme des Sanierungsplanes, nicht jedoch vor dessen rechtskräftiger Bestätigung. Schlussrechnungstagsatzung Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. November * Text: Es wird festgestellt, dass das schuldnerische Unternehmen im Zeitpunkt der Konkurseröffnung bereits geschlossen war und es zu keiner Wiedereröffnung kommt. Beschluss vom *. November * Bekannt gemacht am *. Jänner * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal */II.Stock Nachträgliche Prüfungstagsatzung Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. Februar * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat angezeigt, dass die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Masseforderungen zu erfüllen (Masseunzulänglichkeit). Bezeichnungsänderung: Die Bezeichnung des Verfahrens wird auf Konkursverfahren abgeändert. Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine *%ige Quote in Form von zwei Teilquoten zu je * %, wobei die erste Teilquote von * % binnen * Wochen ab Annahme und die zweite Teilquote von * % binnen * Monaten ab Annahme, je jedoch nicht vor rechtskräftiger Bestätigung des Sanierungsplanes, fällig werden. Beschluss vom *. Februar *
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