• AT
  • OE Teleline OG - Dinghoferstr. 63, 4020, Linz, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
311339b
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Dinghoferstr. 63
4020
Linz
Dinghoferstr. 63, 4020, Linz AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Offene Gesellschaft
Gründungsdatum
2008

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Linz
Telefon
0732 66 21 57

OE Teleline OG Firmenbeschreibung

OE Teleline OG ist eine in Österreich als Offene Gesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 311339 b. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2008 registriert. Die Firma kann schriftlich über Dinghoferstr. 63 telefonisch über 0732 66 21 57 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 23.05.2012 Veränderung
    •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*t Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *b Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: OE Teleline OG Dinghoferstraße * * Linz FN *b Masseverwalter: Mag. Rene HAUMER Rechtsanwalt Roseggerstraße * * Linz Tel.: */* * *-*, Fax: */* * *-* E-Mail: insolvenz@haslinger-nagele.com Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *% ihrer Forderungen, zahlbar in * Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Mai * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juli * Text: Die erste Gläubigerversammlung und allgemeine Prüfungstagsatzung vom *.*.* wird abberaumt und auf den *.*.* , um *:* Uhr verlegt. Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. August * Masseverwalterstellvertreter: Dr. Michael Magerl, LL.M. (Durham) Rechtsanwalt Rosseggerstraße * * Linz Tel.: * *-*, Fax: * * E-Mail: michael.magerl@haslinger-nagele.com Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. September * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * Die nachträgliche Prüfungstagsatzung, Schlussrechnungstagsatzung und Sanierungsplantagsatzung vom *.*.* wird verlegt auf den *.*.* , um *.* Uhr, Saal *. Beschluss vom *. September *
    • 23.05.2012 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*t Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: OE Teleline OG Dinghoferstraße * * Linz FN *b Masseverwalter: Mag. Rene HAUMER Rechtsanwalt Roseggerstraße * * Linz Tel.: */* * *-*, Fax: */* * *-* E-Mail: insolvenz@haslinger-nagele.com Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *% ihrer Forderungen, zahlbar in * Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Beschluss vom *. Mai *
    • 23.05.2012 Veränderung
      •   LG Linz (*), Aktenzeichen * S */*t Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *b Bekannt gemacht am *. Mai * Firmenbuchnummer: FN *b Schuldner: OE Teleline OG Dinghoferstraße * * Linz FN *b Masseverwalter: Mag. Rene HAUMER Rechtsanwalt Roseggerstraße * * Linz Tel.: */* * *-*, Fax: */* * *-* E-Mail: insolvenz@haslinger-nagele.com Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * *. Gläubigerversammlung Prüfungstagsatzung Berichtstagsatzung Vermögensverzeichnistagsatzung Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * Nachträgliche Prüfungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *% ihrer Forderungen, zahlbar in * Jahren ab Annahme des Sanierungsplans. Text: Dieses Insolvenzverfahren ist eine HAUPTINSOLVENZ gem. Art. * Abs. * EuInsVO. Text: Ausländische Gläubiger die keine Abgabestelle im Inland haben, werden aufgefordert gleichzeitig mit ihrer Forderungsanmeldung, spätestens aber * Tage danach, einen Zustellbevollmächtigten mit einer Abgabestelle im Inland namhaft zu machen. Wird diesem Auftrag nicht fristgerecht nachgekommen, so erfolgen weitere Zustellungen durch Übersendung des jeweiligen Schriftstückes ohne Zustellnachweis, bis ein geeigneter Zustellbevollmächtigter dem Gericht namhaft gemacht oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekanntgegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt Eigenverwaltung: Keine Eigenverwaltung des Schuldners. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Mai * Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juli * Text: Die erste Gläubigerversammlung und allgemeine Prüfungstagsatzung vom *.*.* wird abberaumt und auf den *.*.* , um *:* Uhr verlegt. Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. August * Masseverwalterstellvertreter: Dr. Michael Magerl, LL.M. (Durham) Rechtsanwalt Rosseggerstraße * * Linz Tel.: * *-*, Fax: * * E-Mail: michael.magerl@haslinger-nagele.com Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. September * Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Zi. * Die nachträgliche Prüfungstagsatzung, Schlussrechnungstagsatzung und Sanierungsplantagsatzung vom *.*.* wird verlegt auf den *.*.* , um *.* Uhr, Saal *. Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Oktober * Sanierungsplan: Der Sanierungsplan wurde angenommen. Wesentlicher Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von *% ihrer Forderungen, zahlbar wie folgt: *. Quote von *% binnen * Tagen ab Annahme und eine weitere Quote von *% bis *.*.* jeweils nicht vor rechtskräftiger Bestätigung. Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. Oktober * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Sanierungsplanbestätigung: Der am *.*.* angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Die Insolvenzgläubiger erhalten eine Quote von * % ihrer Forderungen, zahlbar wie folgt: *. Quote von * % binnen * Tageb ab Annahme und eine weitere Quote von * % bis *.*.* , jeweils nicht vor rechtskräftiger Bestätigung. Beschluss vom *. Oktober *
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