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  • KSL KG - Timelkamer Straße 23, 4850, Timelkam, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
333676a
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Timelkamer Straße 23
4850
Timelkam
Timelkamer Straße 23, 4850, Timelkam AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Kommanditgesellschaft
Gründungsdatum
2009

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Wels

KSL KG Firmenbeschreibung

KSL KG ist eine in Österreich als Kommanditgesellschaft registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 333676 a. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 2009 registriert. Die Firma kann schriftlich über Timelkamer Straße 23 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 16.01.2013 Veränderung
    •   LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*z Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *a Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: KSL KG Timelkamer Straße * * Timelkam FN *a Masseverwalter: Mag. Dominik MARINGER Rechtsanwalt Salzburgerstraße * * Vöcklabruck Tel.: */* * *-*, Fax: */*-* E-Mail: office@ra-maringer.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.*, *. Stock, Saal * Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine *-%ige Quote, zahlbar binnen * Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wideraufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § *a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer achtwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter * Tage vor der Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. März * Text: Das Unternehmen wird fortgeführt. Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom *.*.* angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine *-%ige Quote, zahlbar in vier gleichen Raten und zwar: * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten und * % binnen * Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § *a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer achtwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat. Beschluss vom *. März *
    • 16.01.2013 Veränderung
      •   LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*z Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *a Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: KSL KG Timelkamer Straße * * Timelkam FN *a Masseverwalter: Mag. Dominik MARINGER Rechtsanwalt Salzburgerstraße * * Vöcklabruck Tel.: */* * *-*, Fax: */*-* E-Mail: office@ra-maringer.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.*, *. Stock, Saal * Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine *-%ige Quote, zahlbar binnen * Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wideraufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § *a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer achtwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter * Tage vor der Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. März * Text: Das Unternehmen wird fortgeführt. Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom *.*.* angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine *-%ige Quote, zahlbar in vier gleichen Raten und zwar: * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten und * % binnen * Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § *a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer achtwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat. Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Sanierungsplanbestätigung: Der am *.*.* angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine *-%ige Quote, zahlbar in vier gleichen Raten und zwar: * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten und * % binnen * Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § *a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer achtwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat. Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. April * Aufhebung: Der Sanierungsplan ist rechtskräftig bestätigt. Das Sanierungsverfahren ist aufgehoben. Ende der Zahlungsfrist: *.*.* Beschluss vom *. April *
    • 16.01.2013 Veränderung
      •   LG Wels (*), Aktenzeichen * S */*z Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung *a Bekannt gemacht am *. Jänner * Firmenbuchnummer: FN *a Schuldner: KSL KG Timelkamer Straße * * Timelkam FN *a Masseverwalter: Mag. Dominik MARINGER Rechtsanwalt Salzburgerstraße * * Vöcklabruck Tel.: */* * *-*, Fax: */*-* E-Mail: office@ra-maringer.at Eröffnung: Eröffnung des Sanierungsverfahrens: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Saal * *. Gläubigerversammlung Berichtstagsatzung Prüfungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Sanierungsplantagsatzung beim Landesgericht Wels, Maria Theresia Str.*, *. Stock, Saal * Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplanvorschlags: Die Insolvenzgläubiger erhalten eine *-%ige Quote, zahlbar binnen * Monaten ab Annahme des Sanierungsplans. Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wideraufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § *a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer achtwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat. Zur Rechnungslegungstagsatzung: Die Gläubiger und der Schuldner können in die vom Masseverwalter * Tage vor der Sanierungsplantagsatzung zu legende Rechnung bei Gericht Einsicht nehmen und allfällige Bemängelungen bei der Tagsatzung oder vorher durch Schriftsatz anbringen. Beschluss vom *. Jänner * Bekannt gemacht am *. März * Text: Das Unternehmen wird fortgeführt. Die (ergänzte) Rechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Der Sanierungsplan wurde in der Sanierungsplantagsatzung vom *.*.* angenommen. Der angenommene Sanierungsplan hat folgenden wesentlichen Inhalt: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine *-%ige Quote, zahlbar in vier gleichen Raten und zwar: * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten und * % binnen * Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § *a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer achtwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat. Beschluss vom *. März * Bekannt gemacht am *. März * Sanierungsplanbestätigung: Der am *.*.* angenommene Sanierungsplan wird bestätigt. Wesentlicher Inhalt des Sanierungsplans: Die Insolvenzgläubiger erhalten auf ihre Forderung eine *-%ige Quote, zahlbar in vier gleichen Raten und zwar: * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten * % binnen * Monaten und * % binnen * Monaten je ab Annahme des Sanierungsplans, nicht jedoch vor rechtskräftiger Aufhebung des Sanierungsverfahrens. Verzug mit der Erfüllung des Sanierungsplans, welcher das Wiederaufleben von Forderungen bewirken kann (gemäß § *a IO), ist erst anzunehmen, wenn der Schuldner eine fällige Verbindlichkeit trotz einer vom Gläubiger unter Einräumung einer achtwöchigen Nachfrist an ihn gerichteten schriftlichen und eingeschriebenen Mahnung nicht gezahlt hat. Beschluss vom *. März *
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