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  • Montex Personalbereitstellung Ges.m.b.H. - Steinamangerer Str. 22, 7400, Oberwart, Österreich

Firmenprofil

Handelsregisternummer
78203f
Firmenstatus
GELÖSCHT
Land
Österreich
Protokollierter Sitz
Steinamangerer Str. 22
7400
Oberwart
Steinamangerer Str. 22, 7400, Oberwart AT

Firmendetails

Geschäftszweig
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gründungsdatum
1994

Landes-Besonderheiten

Zusätzliche Statusdetails
gelöscht
Gericht
Landesgericht Eisenstadt
Telefon
03352 314 74

Montex Personalbereitstellung Ges.m.b.H. Firmenbeschreibung

Montex Personalbereitstellung Ges.m.b.H. ist eine in Österreich als Gesellschaft mit beschränkter Haftung registrierte Firma mit der Register-Nr. FN 78203 f. Ihr derzeitiger Status ist "gelöscht". Die Firma wurde 1994 registriert. Die Firma kann schriftlich über Steinamangerer Str. 22 telefonisch über 03352 314 74 erreicht werden.
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Bekanntmachungen aus dem Firmenbuch

  • 18.02.2016 Veränderung
    •   LG Eisenstadt (*), Aktenzeichen * S */*z Konkursverfahren *f Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: FN *f Schuldner: Montex Personalbereitstellung Ges.m.b.H. Steinamangerer Straße * * Oberwart FN *f vertreten durch: Dax & Partner Rechtsanwälte GmbH in * Güssing, Badstraße * Masseverwalter: Dr. Elisabeth HRASTNIK Rechtsanwalt Hauptplatz *, Atrium Top * A * Oberwart Tel.: */* *, Fax: */*-* E-Mail: dr.elisabeth@hrastnik-ra.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal * voraussichtl. Ende: *.* Uhr Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen * Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. April * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. Mai * Text: Das schuldnerische Vermögen wird verwertet. Der Akt liegt auf Kalender Juli *. Text: Das Unternehmen war bereit sim Konkursverfahrenseröffnungszeitpunkt geschlossen und bleibt geschlossen (§ * a Abs. * *.Satz IO) Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juli * Text: Forderungseinziehungen und -abklärungen stehen noch aus. Quotenzahlungen aus * Insolvenzen sind abzuwarten. Der Akt ist kalendiert mit November *. Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. August * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal * vE: *.* Uhr Verteilungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text: Gemäß § * Abs. * Satz * IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der *.*.* versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro *,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur *,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § * Abs. * IO sind Forderungen, die später als * Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. September * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Text: Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *.*.* Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Oktober * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Text: Die ausgeschüttete Quote beträgt *,* % Beschluss vom *. Oktober * Bekannt gemacht am *. Oktober * Rechtskraft: Die Aufhebung des Konkurses ist rechtskräftig. Text: Die Aufhebung des Konkurses erfolgt gem. § * IO (nach Vollzug der Schlussverteilung) mit Beschluss vom *.*.*. Die Aufhebung ist seit *.*.* rechtskräftig. Beschluss vom *. Oktober *
    • 18.02.2016 Veränderung
      •   LG Eisenstadt (*), Aktenzeichen * S */*z Konkursverfahren *f Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: FN *f Schuldner: Montex Personalbereitstellung Ges.m.b.H. Steinamangerer Straße * * Oberwart FN *f vertreten durch: Dax & Partner Rechtsanwälte GmbH in * Güssing, Badstraße * Masseverwalter: Dr. Elisabeth HRASTNIK Rechtsanwalt Hauptplatz *, Atrium Top * A * Oberwart Tel.: */* *, Fax: */*-* E-Mail: dr.elisabeth@hrastnik-ra.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal * voraussichtl. Ende: *.* Uhr Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen * Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. Februar *
    • 18.02.2016 Veränderung
      •   LG Eisenstadt (*), Aktenzeichen * S */*z Konkursverfahren *f Bekannt gemacht am *. Februar * Firmenbuchnummer: FN *f Schuldner: Montex Personalbereitstellung Ges.m.b.H. Steinamangerer Straße * * Oberwart FN *f vertreten durch: Dax & Partner Rechtsanwälte GmbH in * Güssing, Badstraße * Masseverwalter: Dr. Elisabeth HRASTNIK Rechtsanwalt Hauptplatz *, Atrium Top * A * Oberwart Tel.: */* *, Fax: */*-* E-Mail: dr.elisabeth@hrastnik-ra.at Eröffnung: Eröffnung des Konkurses: *.*.* Anmeldungsfrist: *.*.* Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal * voraussichtl. Ende: *.* Uhr Prüfungstagsatzung *. Gläubigerversammlung Geringfügig: Der Konkurs ist geringfügig. Text: Gläubiger, die im Ausland ihren Wohnsitz oder ihre Niederlassung haben, müssen binnen * Tagen ab Veröffentlichung der Insolvenzeröffnung in der Insolvenzdatei einen im Inland wohnenden Zustellungsbevollmächtigten namhaft machen, widrigenfalls die weiteren Zustellungen ohne Zustellnachweis erfolgen, dies solange bis dem Gericht ein geeigneter Zustellungsbevollmächtigter namhaft gemacht wird oder dem Gericht eine Abgabestelle im Inland bekannt gegeben wird. Das Schriftstück gilt * Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Unternehmen: Das Unternehmen bleibt geschlossen. Text: Aufgrund der großen Anzahl an Gläubigern erfolgen sämtliche dem Beschluss auf Insolvenzeröffnung folgende Zustellungen (Ladungen, Beschlüsse, etc.) an die Gläubiger durch öffentliche Bekanntmachung in der Insolvenzdatei. Eine besondere Zustellung an jeden einzelnen Gläubiger unterbleibt. Der wesentliche Inhalt der zuzustellenden Schriftstücke wird in Form der öffentlichen Bekanntmachung durch Aufnahme in die Insolvenzdatei bekanntgemacht und ist im Internet unter www. edikte.justiz.gv.at abrufbar (§ * Abs * IO). Beschluss vom *. Februar * Bekannt gemacht am *. April * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat Verpachtungen oder Veräußerungen in der Ediktsdatei bekannt gemacht. Beschluss vom *. April * Bekannt gemacht am *. Mai * Text: Das schuldnerische Vermögen wird verwertet. Der Akt liegt auf Kalender Juli *. Text: Das Unternehmen war bereit sim Konkursverfahrenseröffnungszeitpunkt geschlossen und bleibt geschlossen (§ * a Abs. * *.Satz IO) Beschluss vom *. Mai * Bekannt gemacht am *. Juli * Text: Forderungseinziehungen und -abklärungen stehen noch aus. Quotenzahlungen aus * Insolvenzen sind abzuwarten. Der Akt ist kalendiert mit November *. Beschluss vom *. Juli * Bekannt gemacht am *. August * Insolvenzmasse: Der Masseverwalter hat einen Verteilungsentwurf vorgelegt: Verteilungsquote: *,* % Tagsatzung: Datum: *.*.* um: *.* Uhr Ort: Verhandlungssaal * vE: *.* Uhr Verteilungstagsatzung Rechnungslegungstagsatzung Schlussrechnungstagsatzung Nachträgliche Prüfungstagsatzung Text: Gemäß § * Abs. * Satz * IO hat jeder Gläubiger, der die Anmeldefrist, das war der *.*.* versäumt hat, der Insolvenzverwalterin, Euro *,-- zuzüglich der USt, insgesamt daher Eur *,-- , zu ersetzen, es sei denn eine frühere Anmeldung war dem Gläubiger nicht möglich, was er aber in der Anmeldung zu behaupten und spätestens in der besonderen Prüfungstagsatzung, also im obigen Termin, zu bescheinigen hat. Gemäß § * Abs. * IO sind Forderungen, die später als * Tage vor der Tagsatzung zur Prüfung der Schlussrechnung, also dem obigen Termin, angemeldet werden, nicht zu beachten. Beschluss vom *. August * Bekannt gemacht am *. September * Schlussrechnung: Die Schlussrechnung des Masseverwalters wird genehmigt. Text: Die Insolvenzverwalterin wird zur Treuhänderin sämtlicher Gläubiger für die Geltendmachung eines allfälligen Rückforderungsanspruches aus Steuerguthaben im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Insolvenzverfahren gegenüber dem Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bestellt. Schlussverteilung: Der Schlussverteilungsentwurf des Masseverwalters wird genehmigt. Beschluss vom *.*.* Beschluss vom *. September * Bekannt gemacht am *. Oktober * Schlussverteilung: Der Konkurs wird nach Schlussverteilung aufgehoben. Text: Die ausgeschüttete Quote beträgt *,* % Beschluss vom *. Oktober *
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